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Trennung / Scheidung. Man kann eine Menge falsch machen....
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Immer wieder treffe ich auf den folgenden Irrtum: Trennung der Eheleute bei der das Ersparte schön (und fair) hälftig aufteilt wird…. So weit so gut…. Aber wenn dann Monate später das (gerichtliche) Scheidungsverfahren beginnt, dann kommt die Überraschung. Und die heißt dann Zugewinnausgleich. Durch die Einigung bei Trennung ist die „Zugewinngemeinschaft" nicht beendet worden. Einfaches Beispiel: Mann und Frau haben 50.000 € auf dem Sparbuch. Bei Trennung machen siegerecht halbe/halbe. Ein Jahr später reicht einer den Scheidungsantrag ein. Dadurch kommt es (nur auf Antrag – sicher aber auf anwaltliche Empfehlung) zum Zugewinnausgleichsverfahren. Der Mann hat seine 25.000 € verlebt (Urlaubsreisen, Anschaffungen, hoher Lebensstandard, womöglich hat sogar eine andere Frau davon profitiert - Endvermögen Null). Die Frau hat ihre 25.000 € nicht angerührt und hat von dem ihr gezahlten Unterhalt noch monatlich etwas beiseitelegen können, weil sie sehr sparsam gewirtschaftet hat, sie hat
Seit 22.08.2024 gelten neue Regeln zu Cannabis im Straßenverkehr
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Wer Cannabis konsumiert, sollte sich über die neuen Regeln im Straßenverkehr ab dem 22. August 2024 informieren. Für Kraftfahrer über 21 Jahre, die nicht mehr in der zweijährigen Führerschein-Probezeit sind und ohne betäubungsmittelbedingte Ausfallerscheinungen ein Kraftfahrzeug führen, gilt folgendes: · Neuer THC-Grenzwert: Ein Bußgeld und ein Fahrverbot drohen erst bei einer THC-Konzentration von 3,5 ng/ml im Blutserum, nicht mehr bereits bei 1,0 ng/ml wie zuvor. · Ausnahmen: Für Kraftfahrer in der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für Fahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Cannabiskonsum-Verbot, ähnlich wie bei Alkohol. Hier greift der Grenzwert von 3,5 ng/ml THC nicht. Die §§ 24a und 24c StVG lauten jetzt wie folgt: § 24a 0,5 Promille-Grenze, Tetrahydrocannabinol-Grenzwert (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Pro
Sie haben eine Ladung von der Polizeit zur Vernehmung erhalten ? | Wie läuft ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren ab ?
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Die Polizei ermittelt (im Auftrag der Staatsanwaltschaft) beim Anfangsverdacht einer Straftat, häufig nach einer Strafanzeige. In dem Ermittlungsverfahren muss dann der Beschuldigte (m/w/d) Gelegenheit bekommen, sich zur Sache zu äußern. Zeugen sind anzuhören. Kurz: Es wird be- und entlastend ermittelt (häufig leider nur in Hinblick auf belastende Umstände). Sie bekommen dann Post von der Polizei, die Ihnen einen sogenannten Anhörungsbogen zusendet oder Sie zur Beschuldigtenvernehmung (ein-)lädt. Dieses Schreiben sollten Sie mir zukommen lassen, damit ich das Aktenzeichen und den zuständigen Sachbearbeiter herauslesen kann. Bitte nicht selbst antworten, egal wir sehr Sie das schnell richtig stellen wollen. Es selbst zu versuchen kann Ihnen schaden und erschwert die Arbeit der Verteidigung (so gut wie) immer. Für entlastenden Vortrag ist später noch ausreichend Zeit. Ich zeige dann (schriftlich) Ihre Verteidigung an und teile der Polizei mit, dass Sie den angesetzten Vernehmung