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Anwalt & KI - Der Anwalt der Zukunft

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Der Anwalt (m/w/d) der Zukunft ist derjenige, der genau versteht, wie er seine ureigenen Stärken – wie Urteilskraft, strategische Weitsicht und Empathie – durch den intelligenten Einsatz von KI noch wirkungsvoller macht. Ich schreibe meinen Mandanten zum KI-Einsatz: ich möchte ausdrücklich klarstellen, dass die folgenden inhaltlichen Bewertungen und Einschätzungen ausschließlich von mir persönlich stammen. Als verantwortliche Person beziehe ich mich bei der rechtlichen Beurteilung Ihrer Sachlage auf meine eigene juristische Expertise und Erfahrung.  Um meine Einschätzung sprachlich und strukturell noch zielgerichteter, verständlicher und vor allem deutlich schneller, sowie rechtssicher zu formulieren, nutze ich dabei moderne KI-gestützte Assistenzsysteme von Libratech. Die KI unterstützte mich ausschließlich bei der sprachlichen und strukturellen Ausgestaltung meiner Einschätzung; die inhaltlichen Bewertungen und die rechtliche Argumentation sind und bleiben selbstverständlich m...

Warum Sie sich besser nicht von Ihrer Rechtsschutzversicherung beraten lassen sollten

Während Versicherer mit einem „niedrigschwelligen Zugang“ zum Recht werben, sollten Sie zweifeln an der Unabhängigkeit, der Qualität und an mögliche Interessenkonflikte bei einer Beratung durch die Versicherung selbst denken. 1. Interessenkonflikte und Motivation der Rechtsschutzversicherer Die potenzielle Gefahr einer rechtlichen Beratung durch Ihre Rechtsschutzversicherung liegt im strukturellen Interessenkonflikt: Die Versicherung ist kein unabhängiger Interessenvertreter des Kunden, sondern ein Unternehmen mit eigenen wirtschaftlichen Zielen. Im Kern stehen hierbei das Kostenmanagement und die Reduzierung eigener Ausgaben – auch durch die (teils standardisierte) Lenkung von Mandanten zu eigenen oder „vertrauensnahen“ Beratern sowie durch außergerichtliche Erledigung möglichst vieler Fälle. So ist es gerade Ziel der aktuellen Gesetzesinitiative, dass Rechtsschutzversicherer künftig neben der Kostenübernahme auch Beratung und Vertretung leisten dürfen – faktisch entwickelt sich d...

Wie (lesbar) muss eine Unterschrift aussehen ?

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  Eine Unterschrift setzt ein aus Buchstaben einer üblichen Schrift bestehendes Gebilde voraus, das aber nicht lesbar sein muss (zuletzt u.a. OLG München, Beschl. v. 05.05.2025, Az. 33 Wx 289-24 e). Es muss ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend gekennzeichneter individueller Schriftzug vorliegen, der charakteristische Merkmale aufweist und sich - dem gesamten Schriftbild nach - als Unterschrift eines Namens darstellt (BGH, Beschl. v. 11.04.2013, Az. VII ZB 43/12). Die Rechtsprechung lässt also logischerweise einen breiten Rahmen zu, schließlich sind Namenszüge hochindividuell. Damit ist auch die Unterschrift des B. zulässig. Es muss nicht jeder einzelne Buchstabe des Namens klar zu entziffern sein. Es genügt, wenn dem Schriftbild Andeutungen von Buchstaben noch zu entnehmen sind und insgesamt ein „Element des Schreibens“ vorliegt. Allerdings ist unzulässig, dass kein einziger Buchstabe zu erkennen ist. Was ebenfalls nicht ausreicht: Reine Schwünge und Linien. Oder g...

Kanzleihomepage mit Impressum

www.theumer-mittag.de

Absolute Überlastung: Temporärer Aufnahmestopp in der Kanzlei

In  fast drei Jahrzehnten als selbstständiger Anwalt habe ich eine Vielzahl von beruflichen Herausforderungen erlebt und so manche Situation der Überlastung gemeistert. Immer dann, wenn es besonders turbulent wurde, standen für mich die Interessen meiner Mandanten und die persönliche Bindung an viele langjährige Mandanten stets im Mittelpunkt. Im Laufe der Jahre habe ich daher auch in sehr belasteten Zeiten immer wieder Mandate – insbesondere auf dringende Empfehlung oder bei persönlicher Betroffenheit – angenommen, selbst wenn meine Auslastung eine Annahme eigentlich kaum noch zuließ. Auch Fälle, in denen mir das Bedürfnis eines Hilfesuchenden oder die besondere Dringlichkeit auffiel, haben mein Berufsethos herausgefordert: So war es in meiner Praxis immer wieder das Gewissen, das mich dazu bewogen hat, trotz bestehender Kapazitätsgrenzen für einzelne Menschen doch noch Zeit zu finden und rechtlichen Beistand zu leisten. Warum nun ein konsequenter Aufnahmestopp? Aktuell befi...

Urlaubsabgeltung bei Langzeiterkrankung – Was gilt für Arbeitnehmer?

Blogbeitrag Urlaubsabgeltung bei Langzeiterkrankung – Was gilt für Arbeitnehmer   Ratgeber für Betroffene   Wenn Krankheit den Urlaub verhindert – Ihr Anspruch verständlich erklärt Viele Menschen erleben es im Laufe ihres Berufslebens: Eine längere Erkrankung macht die Teilnahme am Arbeitsleben unmöglich. Oft kommt dann die Frage auf, was mit dem anspruchsvollen Jahresurlaub geschieht – insbesondere, wenn das Arbeitsverhältnis endet und der Urlaub nicht mehr genommen werden konnte. Dieser Blogbeitrag richtet sich an Arbeitnehmer, die nach Durchblick und konkreten Antworten zum Thema Urlaubsabgeltung bei Langzeiterkrankung suchen.   Ihr Recht auf Urlaub bleibt auch bei Krankheit bestehen Der Grundsatz ist eindeutig: Wer krank ist, verliert nicht automatisch seinen gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch. Auch wenn Sie aufgrund einer Langzeiterkrankung Ihren Urlaub nicht nehmen konnten, steht Ihnen nach Ende des Arbeitsverhältnisses eine finanzielle Kompensati...

Sie haben eine Ladung von der Polizeit zur Vernehmung erhalten ? | Wie läuft ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren ab ?

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Die Polizei ermittelt (im Auftrag der Staatsanwaltschaft) beim Anfangsverdacht einer Straftat, häufig nach einer Strafanzeige. In dem Ermittlungsverfahren muss dann der Beschuldigte (m/w/d) Gelegenheit bekommen, sich zur Sache zu äußern. Zeugen sind anzuhören. Kurz: Es wird be- und entlastend ermittelt (häufig leider nur in Hinblick auf belastende Umstände). Sie bekommen dann Post von der Polizei, die Ihnen einen sogenannten Anhörungsbogen zusendet oder Sie zur Beschuldigtenvernehmung (ein-)lädt. Dieses Schreiben sollten Sie mir zukommen lassen, damit ich das Aktenzeichen und den zuständigen Sachbearbeiter herauslesen kann. Bitte nicht selbst antworten, egal wir sehr Sie das schnell richtig stellen wollen. Es selbst zu versuchen kann Ihnen schaden und erschwert die Arbeit der Verteidigung (so gut wie) immer. Für entlastenden Vortrag ist später noch ausreichend Zeit.  Ich zeige dann (schriftlich) Ihre Verteidigung an und teile der Polizei mit, dass Sie den angesetzten Verneh...