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Es werden Posts vom Januar 20, 2019 angezeigt.

Pflichtverteidiger

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Ein Pflichtverteidiger wird nicht nur mittellosen Angeklagten und Beschuldigten zur Seite gestellt, sondern soll auch ein ordnungsgemäßes Verfahren garantieren, wenn die Person sich nicht selbst um einen Anwalt kümmert. Seine Bestellung ist daher unabhängig von den finanziellen Verhältnissen des Mandanten und die Vergütung darf sich unter bestimmten Voraussetzungen an den Gebühren eines Wahlverteidigers orientieren.  Prozesskostenhilfe gibt es in strafrechtlichen Angelegenheiten aber nicht. Die Vergütung eines Pflichtverteidigers erfolgt aus der Staatskasse. Als Mitglied des Vereins der Berliner Strafverteidiger übernehme ich bundesweit Strafverteidigungen und auch Pflichtverteidigungen. Frank Theumer (Strafverteidiger) Ludwigsfelde, den 23. Jan 2019

Verkehrs-Ordnungswidrigkeit - Handyverstoß trotz abgeschaltetem Motor

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Das Verbot im Straßenverkehr, ein Smartphone zu benutzen, gilt nach § 23 Abs. 1b Nr. 1 StVO nicht, wenn das Fahrzeug steht und “der Motor ausgeschaltet ist”. Von dieser Ausnahme zum Verbot gibt es aber eine Ausnahme, nämlich nach § § 23 Abs. 1 b Satz 2 StVO , wenn der Motor “fahrzeugseitig automatisch abgeschaltet” ist. Damit ist eine Start-Stopp-Automatik gemeint. Dann nämlich, wenn (zB an einer Kreuzung) das Fahrzeug von selbst den Motor stoppt, darf man NICHT am Handy „spielen“. Also im Auto - Finger weg vom Handy. Wenn nötig - rechts ranfahren und Motor per Hand (!) abschalten.

Gemeinde haftet bei Kollision mit schlecht sichtbarem Betonpoller

| Wer in der Dunkelheit mit dem Auto auf einen Betonpoller auffährt, muss nicht unbedingt für seinen Schaden selbst aufkommen. | Das folgt aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Braunschweig im Fall eines Autofahrers, der von einer Gemeinde Schadenersatz forderte. Er war bei Dunkelheit mit seinem Fahrzeug in den mittleren von drei etwa 40 Zentimeter hohen Betonpollern hineingefahren. Die Poller hatte die Gemeinde hinter dem Einmündungsbereich einer mit einem Sackgassenschild ausgewiesenen Straße als Durchfahrtssperre aufgestellt. Nur die äußeren beiden Poller waren dabei mit jeweils drei Reflektoren versehen. Das Landgericht Braunschweig hatte die Gemeinde teilweise zum Schadenersatz verurteilt. Der Kläger müsse sich lediglich 25 Prozent Mitverschulden anrechnen lassen. Dies hat das OLG nun bestätigt. Die Gemeinde habe nach Ansicht der Richter gegen ihre Straßenverkehrssicherungspflicht verstoßen. Sie hätte die der Verkehrsberuhigung dienenden Poller so aufstell

Anwaltswitze

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Kaufrecht- Wenn man Kaufpreisminderung verlangt, kann man später nicht mehr (wegen des selben Mangels) Schadensersatz verlangen

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Kein großer Schadensersatz nach Minderung Zwei Entscheidungen des BGH (VIII. Zivilsenats) aus Mai 2018 zum Kaufrecht, die man kennen muss..... Der BGH stellte klar, dass der Käufer eines "Montagsautos" nicht den "großen Schadensersatz" und damit die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen kann, wenn er zuvor unter Berufung auf denselben Mangel bereits wirksam die Kaufpreisminderung erklärte (Az. VIII ZR 26/17). Weil der Weg zum Rücktritt nach einer Minderung qua Gesetzes ("statt" in § 441 Bürgerliches Gesetzbuch) versperrt ist, hatte der Käufer den Weg des Schadensersatzes statt der ganzen Leistung gewählt. Weiter kam er auch damit aber nicht: Würde man ihm das gestatten, könnte er wirtschaftlich gesehen denselben Effekt erzielen wie bei der Kombination von Minderung und Rücktritt. Wer aber die Minderung erklärt, erkläre bindend seinen Willen, an dem Vertrag festhalten zu wollen, so der BGH. Er kann damit – wohlgemerkt: wegen desselbe