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Es werden Posts vom November 8, 2009 angezeigt.

Aus gegebenem Anlaß

Nach § 203 Abs 4 StGB besteht der Schutz auch nach dem Tod des Betroffenen fort. Bei höchstpersönlichen Geheimnissen verbleibt die Verfügungsbefugnis nach hM beim Verstorbenen und geht nicht auf den Erben über (RGSt 71, 21, 22; BGH NJW 1983, 2627, 2628; OLG Stuttgart Justiz 2006, 236f; OLG Naumburg NJW 2005, 2017f; Lackner/Kühl StGB § 203 Rn 27 ; LK/Schünemann § 203 Rn 54; SK/Hoyer § 203 Rn 79; Bartsch NJW 2001, 861, 862; Kuchinke GS Küchenhoff 1987, 371, 376; Roxin/Schroth/Braun aaO, 285). Weidemann in Beck-OK StGB § 203 RN 8

Abfindungszahlung aus einem arbeitsgerichtlichen Vergleich mindert Arbeitslosengeld II (”Hartz IV”)

Der Kollege Wolf berichtet auf seinem Blog Fließt eine Abfindungszahlung aus einem arbeitsgerichtlichen Vergleich dem Arbeitslosen erst zu, wenn dieser bereits Arbeitslosengeld II (”Hartz IV”) bezieht, so sind diese Abfindungszahlungen leistungsmindernd als Einkommen zu berücksichtigen. Das hat das Bundessozialgericht in einem Urteil vom 03.03.2009, Az. B 4 AS 47/08 R entschieden. Das BSG hat die Revision des Klägers, der sich gegen die Rückforderung überzahlter Sozialleistungen durch die zuständige Behörde wandte, zurückgewiesen. Das BSG urteilte, dass der Kläger in den Monaten, in denen ihm die Abfindungszahlungen zuflossen, nicht hilfebedürftig war und ihm deshalb kein Anspruch auf ALG II zustand. Damit hat die Behörde zurecht ALG II Bewilligung rückwirkend aufgehoben. Der Kläger muss bezogenes Arbeitslosgengeld II zurückzahlen. Der Kläger hatte mit seinem vormaligen Arbeitgeber einen Vergleich vor dem Arbeitsgericht geschlossen. Für den Wegfall seines Arbeitsplatzes sollte ihm eine

Polizei kann niemanden zur Aussage zwingen

Es geht um Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten (wie zB Geschwindigskeitsverstöße) - die Polizei oder Ordnungsbeamten können NIEMANDEN zwingen, eine Aussage zu machen. Lassen Sie sich nichts einreden. Der Kollege Flauaus schreibt dazu auf seinem Blogbeitrag : Wenn die Polizei im Unernehmen steht und anhand eines Beweisfotos den Fahrer eines Firmenwagens ermitteln will, der zu schnell oder mit zu geringem Abstand gefahren sein oder sonst eine Ordnungswidrigkeit begangen haben soll, meinen immer alle, sie müßten jetzt Rede und Antwort stehen. Und die Polizei gibt dem Irrglauben Nahrung mit dem Argument, als Pförtner oder Fuhrparkleiter oder Personalchef stehe einem kein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Das mag so sein. Aber sagen braucht man trotzdem nichts. Außer vielleicht: “Gehen Sie bitte, sonst mache ich von meinem Hausrecht Gebrauch!” Denn ein Zeuge kann nicht gezwungen werden, vor der Polizei auszusagen. Weder muß man einer Ladung zur Vernehmung folgen und muß, kommt man ihr nicht nach, mit

Nicht in die ferne Zeit verliere dich! Den Augenblick ergreife, der ist dein!

Friedrich Johann Christoph Schiller

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wie sicher geht, bzw. jedenfalls sicherer Zeit der allseitsbekannte PC Fachmann Jörg Schieb hier für den WDR.

ein historischer Tag

Was neben der Maueröffnung noch so alles Geschichtliches an einem 09. Novemeber geschehen ist, kann man bei Richter Ballmann nachlesen.