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Es werden Posts vom 2017 angezeigt.

Zwischen den Jahren

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Sehr geehrte Damen und Herren, verehrte Mandantschaft. wir sagen DANKE für Ihre Treue und das uns entgegengebrachte Vertrauen im Jahr 2017 und freuen uns, Sie auch nächstes Jahr mit Fachkompetenz, Service, Freundlichkeit und Top-Erreichbarkeit überzeugen zu können. Ihnen und Ihrer Familie wünschen wir  einen guten Rutsch und für das neue Jahr 2018 nur das Allerbeste : Gesundheit, Glück und viele schöne Momente. Das Team von "Zu Recht !!" 27. Dez 2018

Weihnachten 2017

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Unsere Schwerpunkte

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Kosten und Vergütung - Vorher wissen, was unsere Leistung kostet

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Auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit voraussichtlich anfallender Kosten legen wir für unsere Mandanten höchsten Wert. Das gilt für die Vergütung unserer Arbeit aber natürlich auch in Bezug auf mögliche Kosten, die bei Gerichten, Behörden oder womöglich beim Gegner anfallen und gegebenenfalls vom Mandanten zu tragen sind. Jeder Mandant sollte vorher wissen , mit welchen Kosten zu rechnen ist. Wir bieten unseren Mandanten die folgenden Abrechnungsmodelle an: Für eine Erstberatung berechnen wir ein pauschales Honorar von 200 € netto (238 € brutto). Die Erstberatung besteht aus einem ersten Gespräch und der Erörterung der Sach- und Rechtslage mit dem Ziel, den Umfang des Beratungsbedarfs zu bestimmen. Im Falle einer Fortsetzung des Mandates (also spätere Vertretung außergerichtlich oder gerichtlich) wird das Beratungshonorar in voller Höhe angerechnet auf das dann entstehende Honorar. Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RV

Die Homepage....

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update (03. April 2019): Durch die Beendigung der anwaltlichen Tätigkeit meiner Frau, macht sich abermals eine Homepage-Änderung erforderlich... Öfter mal was Neues. ...ist wieder erreichbar..... Unter www.theumer-mittag.de finden Sie alle Infos über unsere Kanzlei. Mittelfristig wird es aber einen Umzug von unserem Hoster zu einem neuen Anbieter geben. Wir haben nämlich die Nase voll von Strato. Frank Theumer 05. Sep 2017

Kanzlei-Homepage ist abgeschmiert

Leider ist derzeit der Zugriff auf unsere Homepage nicht mehr möglich. Die Alternative bauen wir hier auf. Das wird aber noch n bißl dauern.....

In welchen Rechtsgebieten wir uns auskennen......

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Urlaubsende.....

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....der (erholsame) Jahresurlaub ist nun beendet und wir stürzen uns wieder in die Arbeit.

Reform des Bauvertragsrechts

  Im Mai wurde das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts verkündet. Kern des Gesetzes ist eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2018 in Kraft und gilt damit für Verträge ab diesem Zeitpunkt. Besonders im Fokus der Öffentlichkeit steht der Teil des Gesetzes, der die kaufrechtliche Mängelhaftung betrifft. Unternehmen werden künftig nicht mehr auf den Aus- und Einbaukosten sitzen bleiben, wenn sie mangelhaftes Material bestimmungsgemäß und ohne Kenntnis des Mangels eingebaut oder angebracht haben, sondern können neben dem Material auch diese Kosten vom Lieferanten verlangen. Zu beachten bleibt in der Praxis allerdings, dass Baustoffhändler gegenüber Unternehmern diesen Haftungsanspruch per AGB ausschließen können.   Wichtige Teile der Reform sind die Einführung eines Bauvertrags und eines Verbrauchervertrags im Werksvertragsrecht des BGB. Außerdem werden ein Architekten- und Ingenieurvertrag sowie ein Bauträgervertrag gesetzlich normie

Großkanzlei oder Allgemeinanwalt (Einzelkämpfer)?

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Großkanzlei oder Einzelkämpfer? Großkanzleien mit mehr als 30 (manchmal über 100) Anwälten bieten in aller Regel eine hohe Spezialisierung in einer Vielzahl von Rechtsgebieten. Keine Frage. Meine Branche spricht von einem Full-Service-Ansatz, wenn (fast) alle Rechtsgebiete abgedeckt werden. Dafür sind Großkanzleien dann aber oft nicht nur durch hohe Stundensätze und weitere Entfernungen zum Kanzleisitz, sondern auch durch ein deutlich arbeitsteiligeres Vorgehen erheblich teurer....... und nehmen häufig kleinere Mandate gar nicht erst an. Der direkte Kontakt zum jeweiligen Sachbearbeiter (bzw. sind das nicht selten sogar mehrere) ist für den Mandanten nicht möglich. Oft kommen Sie erst gar nicht an ihn/sie heran. Persönliche Treffen mit dem jeweiligen Anwalt sind die Ausnahme (ja die Mitarbeiter werden im "Abwimmeln" regelrecht geschult) Bei Einzelanwälten stehen typischerweise Privatkundenmandate, z.B. im Mietrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht oder auch Strafrecht im V

Kosten bei Krediten | Kreditbearbeitugsgebühren | Verbrauche und Unternehmer

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Vor wenigen Tagen hat der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei Urteilen abschließend klargestellt, dass Banken auch von Kaufleuten, Maklern, Ärzten, Architekten usf. und sogar auch Großunternehmern keine Kreditbearbeitungsgebühren verlangen dürfen. (Az. XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16). Es gilt eine dreijährige Verjährungsfrist: Unternehmer (für Privatpersonen gilt dies übrigens auch schon länger) können also in den Jahren ab 2014 gezahlte Gebühren zurückfordern.

AGH Celle: Keine Bürogemeinschaft zwischen Anwalt und Mediator/Berufsbetreuer - Anwaltsblatt

AGH Celle: Keine Bürogemeinschaft zwischen Anwalt und Mediator/Berufsbetreuer - Anwaltsblatt

„Kannst Du mir einen ´guten Anwalt´ für ein spezielles Problem empfehlen ?“

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Auch als Anwalt bedient man nie alle Rechtsgebiete selbst und hat in (fast) allen Rechtsgebieten einen vertrauten Kollegen, den man bedenkenlos empfehlen kann. Wenn Sie also mal nicht wissen, wer helfen kann, fragen Sie einfach bei uns nach und wir haben sehr wahrscheinlich einen guten Tip.......

Rudolf von Jhering über die Austattungsmerkmale Justitias

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Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder Rechtssatz, der da gilt, hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, das Recht eines Volkes, wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist kein logischer, sondern es ist ein Kraftbegriff. Darum führt die Gerechtigkeit, die in der einen Hand die Wagschaale hält, mit der sie das Recht abwägt, in der anderen das Schwert, mit dem sie es behauptet. Das Schwert ohne die Wage ist die nackte Gewalt, die Wage ohne das Schwert die Ohnmacht des Rechts. Beide gehören zusammen und ein vollkommener Rechtszustand herrscht nur da, wo die Kraft, mit der die Gerechtigkeit das Schwert führt, der Geschicklichkeit gleich kommt, mit der sie die Wage handhabt. Einer DER Leitsätze unseres Handelns. Wir setzen die "Waffen" des Rechts ein für unsere Mandanten.

Gespräch mit Strafverteidiger : „Vor dem Gesetz ist nicht jeder gleich“ - Kriminalität - FAZ

Gespräch mit Strafverteidiger : „Vor dem Gesetz ist nicht jeder gleich“ - Kriminalität - FAZ

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Was ist eine phasenverschobene Ehe ?

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Warum man besser seinen Führerschein nicht dabei hat….

Warum man besser seinen Führerschein nicht dabei hat…. | Kanzlei Nierenz & Batz

Eigenwerbung

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Erklärung für Prozesskostenhilfe | Verfahrenskostenhilfe

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Fliegender Gerichtsstand

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