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Es werden Posts vom August 8, 2010 angezeigt.

Anerkennung der Vaterschaft

Die Vaterschaftsanerkennung kann kostenfrei beim Jugend- oder Standesamt beurkundet werden. Die Beurkundung beim Notar oder Amtsgericht ist hingegen kostenpflichtig. Die Beurkundungen können auch am Wohnort des Vaters erledigt werden; im Ausland ist die Beurkundung bei dazu befugten Konsularbeamten der Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland möglich. Zur Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung ist die Beurkundung der Zustimmungserklärung der Mutter des Kindes erforderlich. Die Zustimmungserklärung kann ebenfalls bei allen oben genannten Stellen beurkundet werden. Falls die Zustimmungserklärung der Mutter ein Jahr nach Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung noch nicht beurkundet ist, kann die Vaterschaftsanerkennung widerrufen werden. Sowohl Vaterschaftsanerkennung als auch Zustimmungserklärung können nur persönlich und nicht durch einen Bevollmächtigten abgegeben werden. Sie können zusammen oder auch einzeln beurkundet werden. Die Beurkundungen können bereits während der S

Kosten für vorbeugende Schuldnerberatung

BSG: Sozialhilfeträger mus keine Kosten für vorbeugende Schuldnerberatung eines Erwerbstätigen übernehmen Ein verschuldeter Erwerbstätiger, der zur Verhinderung des Eintritts von Bedürftigkeit die Schuldnerberatung in Anspruch nimmt, muss die Kosten hierfür selbst tragen. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden. Die Bundesrichter stellten in diesem Zusammenhang klar, dass hierin keine unzulässige Ungleichbehandlung gegenüber den Nichterwerbsfähigen bestehe, für die §§ 11, 15 SGB XII auch eine präventive Schuldnerberatung vorsehen. Denn von einem erwerbsfähigen Nichthilfebedürftigen könne erwartet werden, so die BSG-Richter, dass er auf eigene Kosten präventive Maßnahmen ergreife, um den Eintritt von Hilfebedürftigkeit zu vermeiden und seine Erwerbstätigkeit beizubehalten (Urteil vom 13.07.2010, Az.: B 8 SO 14/09 R).