BGH: «Typengutachten» über vergleichbare Wohnungen reicht für Begründung einer Mieterhöhung aus

Die formellen Anforderungen an die Begründung eines Mieterhöhungsverlangens gegenüber einem Wohnungsmieter können auch durch ein Sachverständigengutachten erfüllt werden, das sich nicht unmittelbar auf die Wohnung des Mieters, sondern auf andere, nach Größe und Ausstattung vergleichbare Wohnungen bezieht. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19.05.2010. Auch ein so genanntes Typengutachten versetzt den Mieter nach Auffassung der Richter in die Lage, der Berechtigung des Erhöhungsverlangens nachzugehen und dieses zumindest ansatzweise zu überprüfen (Az.: VIII ZR 122/09).

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