Volkstümliche Irrtümer im Familienrecht, wie zB - Heiraten kann man auch ohne Verlobung

.....kann man eben nicht. Wie Richter Ballmann (ups Direktor des Amtsgerichts Burschel) bei im Beckblog erklärt....

"Das Verlöbnis ist nichts anderes, als das wechselseitige und ernsthafte Versprechen, einander heiraten zu wollen. Auf Förmlichkeiten (Austausch von Ringen, Verlobungsfeier, Zeitungsanzeige, etc.) kommt es nicht an. Spätestens dann, wenn die Brautleute gemeinsam die Eheschließung bei dem Standesamt anmelden (das Aufgebot gibt es nicht mehr), haben sie einander die Ehe versprochen und sind damit verlobt."

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Stapelvollmacht im Autohaus und Werkstätten - Stellen Sie sich 2 Fragen

Sie haben eine Ladung von der Polizeit zur Vernehmung erhalten ? | Wie läuft ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren ab ?

Urlaubsbedingte Abwesenheit und eingeschränkte Erreichbarkeit über Ostern