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Es werden Posts vom Februar 10, 2019 angezeigt.

Ius vigilantibus scriptum est

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„Das Recht ist für die Wachsamen (oft auch übersetzt als: .... für die Hellen .....) geschrieben“: Bezeichnet den Umstand, dass man selbst für die Wahrung seiner Rechte sorgen muss. Und - so lege ich das aus - dass man sich eines (hellen) Anwaltes bedienen sollte, denn nur wer seine Rechte kennt, hat auch eine Chance sie durchzusetzen.

Kein Widerruf eines Aufhebungsvertrages bei Vertragsabschluss in der Wohnung des Arbeitnehmers

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Arbeitnehmer können einen Aufhebungsvertrag nicht widerrufen, nur weil er in ihrer Privatwohnung abgeschlossen wurde (kein sog. Haustürgeschäft). Es könnte aber andere Unwirksamkeitsgründe geben, entschied das BAG.  Quelle

Die Strafbarkeit beim sog. Containern

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https://www.strafakte.de/strafrecht/containern/?fbclid=IwAR0LEvC4XpCeksmwHt9vLgJEL9SIaIHMuoD20Okl-iLXgtQg7NlTHftaHYo