Pfändungsfreies Konto

Ab 01. Juli 2010 kommt es nun endlich - das unüfändbare Konto. Nach dem Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes wird ein sogenanntes P-Konto geschaffen, dass eben nicht geüfändet werden kann. Damit wird automatisch ein Pfändungsschutz in Höhe des Pfändungsfreibetrages gemäß § 850c ZPO eingebaut, der derzeit bei 985,15 EUR liegt.

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