Arbeitsrecht: Unsachgemäßer Gebrauch von Kommunikationseinrichtungen - Womit muss ein Arbeitnehmer bei Fehlverhalten rechnen ?

Verletzt der Arbeitnehmer die Anweisungen des Arbeitgebers hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Kommunikationseinrichtungen (zB Internetzugang oder Diensthandy), kann die gesamte Klaviatur der arbeitsrechtlichen Sanktionen zum Einsatz kommen: Ermahnung, Abmahnung, fristlose und fristgemäße Kündigung, aber auch Versetzung, Sperren des Internetzugangs bzw. Schadenersatzansprüche.

Unter Beachtung des Fernmeldegeheimnisses lautet der an Arbeitgeber gerichtete dringende Rat, die private Nutzung betrieblicher Kommunikationsmittel zu untersagen oder aber mindestens (innerbetrieblich) genau zu regeln, wie der Umgang mit den betrieblichen Kommunikationsmitteln und etwaige Kontrollmaßnahmen zu erfolgen soll (Betriebsvereinbarung). Nur mit einer klaren und transparenten Regelung im Betrieb können beim Einsatz von Kommunikations- und Überwachungstechniken Rechtsunsicherheiten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber vermieden werden.


Fragen Sie jemanden, der sich damit auskennt.





Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Stapelvollmacht im Autohaus und Werkstätten - Stellen Sie sich 2 Fragen

Sie haben eine Ladung von der Polizeit zur Vernehmung erhalten ? | Wie läuft ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren ab ?

Urlaubsbedingte Abwesenheit und eingeschränkte Erreichbarkeit über Ostern