Feu­er­wehr­leuten muss Ruf­be­reit­schaft ver­golten werden

Wie eine Rufbereitschaft bei Beamten der Berufsfeuerwehr honoriert werden muss, hat nun das niedersächsiche OVG entschieden. Die bisher übliche pauschale Anerkennung von 12,5 Prozent der Stunden reichtnicht aus.

Beamte der Berufsfeuerwehren bekommen für Rufbereitschaften eine finanzielle Entschädigung oder einen Ausgleich durch Freizeit. Das hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) entschieden, wie ein Sprecher am Donnerstag mitteilte. Damit gab der Senat den Klagen von zwölf Feuerwehrleuten aus Oldenburg in vollem Umfang statt (Az. 5 LB 49/18 etc.). Weitere fünf Klagen von Feuerwehrleuten aus Osnabrück waren nur zum Teil erfolgreich (Az. 5 LB 62/18 etc.), soweit es eine bis 2014 geltende Regelung betraf.

Details können Sie bei LTO nachlesen, oder Sie fragen gleich jemanden, der sich damit auskennt. Arbeitsrechtliche Angelegenheiten sind mein Alltagsgeschäft, seit 1996.  



Fth | 16. März 2020 | Zu Recht !!









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