Wer bekommt das Kindergeld beim Wechselmodell ?
....es ist schwierig. Jedenfalls wird das Kindergeld nicht geteilt. In einem aktuellen Fall aus Berlin entschied das Kammergericht (AZ 13
WF 69/19) auf die Klage des Vaters hin, dass die Auszahlung weiter an
die Mutter geht, wie bisher.
Der Vater wollte erreichen, dass das Kindergeld künftig an ihn ausgezahlt wird. Er begründete die Forderung damit, dass er durch die Tragung der Hortkosten bereits den Hauptteil der Betreuung leiste.
Weil Vater und Mutter gleichermaßen glaubhaft den Einsatz des Geldes zum Kindeswohl versicherten, sahen die Richter keinen Anlass die Leistung künftig an den Vater auszuzahlen. Sie begründeten ihre Aussage mit der Kontinuität: die Mutter habe das Kindergeld schließlich seit der Geburt bezogen. Dass der Vater den Hort bezahlt, war kein Argument, denn dies sei anders als das Kindergeld Gegenstand des Unterhaltsrechts.
Sie können die Entscheidung hier nachlesen....... oder Sie fragen gleich jemanden, der sich damit auskennt.
Der Vater wollte erreichen, dass das Kindergeld künftig an ihn ausgezahlt wird. Er begründete die Forderung damit, dass er durch die Tragung der Hortkosten bereits den Hauptteil der Betreuung leiste.
Weil Vater und Mutter gleichermaßen glaubhaft den Einsatz des Geldes zum Kindeswohl versicherten, sahen die Richter keinen Anlass die Leistung künftig an den Vater auszuzahlen. Sie begründeten ihre Aussage mit der Kontinuität: die Mutter habe das Kindergeld schließlich seit der Geburt bezogen. Dass der Vater den Hort bezahlt, war kein Argument, denn dies sei anders als das Kindergeld Gegenstand des Unterhaltsrechts.
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Familienrechtliche Angelegenheiten sind mein Alltagsgeschäft,
seit 1996.
FTh | 26. Feb 2020 | Zu Recht !!
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