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Es werden Posts vom März 31, 2019 angezeigt.

Müssen Eltern Ihr Kinder verraten ? Das Bundesverfassungsgericht sagt: JA

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Eines Ihrer Kinder verteilte ein Rihanna-Album. Die Eltern (aus München) wurden verklagt wegen des  illegalen Filesharings und wurden gemeinsam verurteilt. Dagegen richteten Sie Ihre Verfassungsbeschwerde. Gerade im engsten Familienkreis  - so die Eltern - muss man auf niemanden mit dem Finger zeigen. Wenn das Schweigen im Prozess aber die Rechte Dritter beeinträchtigt, schützt selbst die Verfassung nicht vor möglicherweise unangenehmen Konsequenzen, stellten jetzt die Verfassungsrichter klar.  Natürlich dürfen die Eltern verschweigen, welches ihrer Kinder über ihren Internetanschluss eine Urheberrechtsverletzung begangen hat, entschied das BVerfG. Dann sei es aber auch OK, wenn sie selbst für den Schaden gerade stehen müssen. Wer es selbst nachlesen mag: BVerfG, Beschl. v. 18.02.2019, Az. 1 BvR 2556/17 ...oder Sie fragen jemanden, der sich damit auskennt. Zu Recht !! Rechtsanwalt Frank Theumer 04. April 2019

Wie lange sind Drogen eigentlich nachweisbar im Körper ?

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Weil ich häufig gefragt werde, wie lange Drogen im Körper sich nachweisen lassen folgt eine unvollständige Zusammenstellung. Selbstredend kommt es vor allem auf Körpergröße, Gewicht, Alter und allgemeinem Gesundheitszustand an. • Cannabis:               7 bis 30 Tage im Urin               ca 2 Wochen im Blut               90 Tage in den Haaren • Kokain               3 bis 4 Tage im Urin               1 bis 2 Tage im Blut               90 Tage in den Haaren • Alkohol               bis 5 Tage im Urin               ½ Tag im Blut               90 Tage in den Haaren • LSD               3 bis 4 Tage im Urin               3 – 4 Stunden im Blut               3 – 4 Tage in den Haaren • MDMA               3 bis 4 Tage im Urin               1 bis 2 Tage im Blut               90 Tage in den Haaren • Heroin               3 bis 4 Tage im Urin               12 Stunden im Blut         

Ungebetene Werbung im Kasten - trotz ausdrücklichem Aufkleber: "Keine Werbung" ?

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…..bereits 1988 hat der BGH dazu klare Regeln aufgestellt: 1. Dem Eigentümer oder Besitzer einer Wohnung, der sich durch einen Aufkleber an seinem Briefkasten gegen den Einwurf von Werbematerial wehrt, steht gegenüber dem Werbenden ein Unterlassungsanspruch zu, wenn es dennoch zum Einwurf von Werbematerial kommt. 2. Der Unterlassungsanspruch besteht auch gegenüber einem Werbenden, der ein Werbeunternehmen mit der Verteilung des Werbematerials beauftragt hat. Der Werbende ist gehalten, gegenüber dem Werbeunternehmen alle ihm möglichen rechtlichen und wirtschaftlichen Maßnahmen zu ergreifen, die eine Beeinträchtigung des Betroffenen zu verhindern geeignet sind. Danach führt der Einwurf von Werbesendungen in den Briefkasten des Klägers zu einer Verletzung seines Persönlichkeitsrechts sowie zur Eigentums- und Besitzstörung mit der Folge, daß dem Kläger der geltend gemachte Unterlassungsanspruch aus § 823 Abs. 1 i. V. m. § 1004 BGB bzw. 903 , 1004 , 862 BGB gegen den Beklagten zu

Großkanzlei oder Einzelkämpfer?

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Großkanzleien mit mehr als 30 (manchmal über 100) Anwälten bieten in aller Regel eine hohe Spezialisierung in einer Vielzahl von Rechtsgebieten. (Keine Frage.) Meine Branche spricht von einem Full-Service-Ansatz, wenn (fast) alle Rechtsgebiete abgedeckt werden. Dafür sind Großkanzleien dann aber oft nicht nur durch hohe Stundensätze oder Spitzen-Pauschalhonorare und weitere Entfernungen zum Kanzleisitz, sondern auch durch ein deutlich arbeitsteiligeres Vorgehen erheblich teurer....... und nehmen häufig kleinere Mandate gar nicht erst an. Der direkte Kontakt zum jeweiligen Sachbearbeiter (bzw. sind das nicht selten sogar mehrere) ist für den Mandanten nicht möglich. Oft kommen Sie erst gar nicht an ihn/sie heran. Persönliche Treffen mit dem jeweiligen Anwalt sind die Ausnahme (ja die Mitarbeiter werden im "Abwimmeln" regelrecht geschult) Bei Einzelanwälten stehen typischerweise Privatkundenmandate, z.B. im Mietrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht oder auch Strafrecht im

Für meine Töchter & meinen Sohn

Für meine Söhne (Theodor Storm) Hehle nimmer mit der Wahrheit! Bringt sie Leid nicht, bringt sie Reue; doch, weil Wahrheit eine Perle, wirf sie auch nicht vor die Säue. Blüte edelsten Gemütes ist die Rücksicht; doch zu Zeiten sind erfrischend wie Gewitter goldne Rücksichtslosigkeiten. Wackrer heimatlicher Grobheit setze deine Stirn entgegen; artigen Leutseligkeiten gehe schweigend aus den Wegen. Wo zum Weibe du nicht die Tochter wagen würdest zu begehren, halte dich zu wert um gastlich in dem Hause zu verkehren. Was du immer kannst, zu werden, Arbeit scheue nicht und Wachen, aber hüte deine Seele vor dem Karrieremachen! Wenn der Pöbel aller Sorte tanzt um die goldnen Kälber, halte fest: du hast vom Leben doch am Ende nur dich selber

Berechnung des Mindesturlaubs

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Der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub richtet sich gemäß § 3 Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) nach dem maßgeblichen Arbeitsrhythmus. So besteht ein Anspruch auf 24 Urlaubstage, wenn der Arbeitnehmer an sechs Tagen pro Woche arbeitet. Beinhaltet der Arbeitsrhythmus eine Fünftagewoche, beläuft sich der Urlaubsanspruch auf 20 Tage. Die Anzahl der Urlaubstage verringert sich entsprechend, wenn sich die Arbeitszeit auf weniger Tage in der Kalenderwoche verteilt. So jedenfalls will es das Bundesarbeitsgericht  (BAG, Urt. v. 19.03.2019, Az.  9 AZR 315/17). ABER Ist der Arbeitnehmer lange arbeitsunfähig und die Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) beendet, entsteht durchaus auch für Zeiten, in denen der Mitarbeiter nicht arbeitet, der Anspruch auf jährlichen Erholungsurlaub. Dieser Anspruch unterliegt sogar in Abweichung von § 7 Abs. 3 BUrlG einer besonderen Verfallfrist. #Ja - Arbeitsrecht mach & kann ich auch.

Strafverteidiger sind die Schmuddelkinder unter den Juristen

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"Strafverteidiger sind die Schmuddelkinder unter den Juristen. Sie stehen Menschen bei, denen sonst Abscheu entgegenschlägt. Sie müssen dahin gehen, wo es unbequem ist:  Ins Gefängnis, wo ihre Mandanten sitzen, in den Gerichtssaal, wo sie den Angehörigen der Opfer ins Auge sehen müssen. Strafverteidiger haben nicht das Einkommen eines Wirtschaftsanwalt und nicht die Sicherheiten eines Richters. Aber was die meisten haben, ist eine hohe Wertschätzung für ihren Beruf: die „Rock’n’Roller des Rechts“, so hört man zuweilen. Die, die auf der richtigen Seite stehen. Gemeint ist damit die Seite des Rechtsstaates." Diesen Text habe mal im WWW gelesen. Aber genau so sehe ich das.....

Die gesetzliche Erbfolge......

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…..greift, wenn der Erblasser kein Testament aufgesetzt und auch keinen Erbvertrag abgeschlossen hat. Die Verwandten erben nach Gesetz entsprechend ihrem Verwandtschaftsgrad – Verwandte 1. Ordnung sind Kinder und Enkel, 2. Ordnung: Eltern und Geschwister, 3. Ordnung: Großeltern sowie Onkel und Tanten. Solange auch nur ein Verwandter der ersten Ordnung zu finden ist, kommen Verwandte der 2. Ordnung nicht als Erbe infrage. Entsprechendes gilt für weiter entfernte Verwandte. Lebt ein Kind oder ein Elternteil noch, sind deren Nachkommen von der Erbschaft ausgeschlossen (Repräsentation). Ist ein an sich Erbberechtigter weggefallen, treten seine Kinder an seine Stelle (Eintrittsrecht). Nach gesetzlichem Erbrecht des Ehegatten oder Lebenspartners erbt der überlebende Partner neben den Kindern immer ein Viertel des Nachlasses – auch wenn nur ein Kind vorhanden ist. Sind außer ihm nur Verwandte der zweiten Ordnung aufzufinden, erbt der überlebende Ehegatte die Hälfte. Meistens