Totenfürsorge


Sterben gehört zum Leben, aber wenn ein Mensch stirbt, stellen sich – aus juristischer Sicht – nicht nur erbrechtliche Fragen:


  • Wen trifft die Bestattungspflicht?
  • Wer ist berechtigt, wer verpflichtet die Totenfürsorge wahrzunehmen?
  • Wer entscheidet über die letzte Ruhestätte, die Besorgung der Bestattung und ggf. eine spätere Umbettung?
  • Wer übernimmt die Kosten?
  • usw. usf.




Welche Festlegungen kann der Erblasser im Vorfeld selbst treffen?





Fragen Sie jemanden, der sich damit auskennt.


Frank Theumer (Rechtsanwalt in Ludwigsfelde)


Angelegenheiten zur Regelung der Totenfürsorge sind mein Alltagsgeschäft, seit 1996.






















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