Dürfen Cousin und Cousine heiraten oder sind sie zu nah verwandt?


Unterscheiden muss man zwischen dem kirchlichen Recht und dem Zivilrecht. Nach katholischem Kirchenrecht beispielsweise war und ist es verboten, nahe Verwandte, also bis zum Cousin 1. Grades, zu heiraten. Die Kirche kann aber auf Antrag ein Dispens erteilen, also mit Sondergenehmigung dieses Verbot im Einzelfall aufheben.

Zivilrechtlich haben Sie in Deutschland kein Problem. Das Bürgerliche Gesetzbuch verbietet nur eine Heirat zwischen Blutsverwandten gerader Linie, z.B. von Vater und Tochter oder Großmutter und Enkelsohn, und zwischen Geschwistern, auch wenn es nur Halbgeschwister sind (§ 1307 BGB). Dies gilt übrigens auch weiter, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch Adoption erloschen ist.
Cousins und Cousinen unterschiedlicher Verwandtschaftsgrade dürfen nach dem Gesetz vor das Standesamt treten. Man bezeichnet dies auch als Verwandtenheirat. Erst wenn die Ahnengemeinschaft in die 4. oder noch entferntere Generation rückt, wird nicht mehr von Verwandtenheirat gesprochen. 


Frank Theumer, 10. April 2019









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