Wenn im Bußgeldbescheid keine Punkte angegeben sind.....

...heißt das nicht, dass es keine Punkte gibt, denn Bußgeldstelle ist nicht dazu verpflichtet, im Bußgeldbescheid darauf hinzuweisen, welche Punkte in Flensburg "anfallen".
Dies deshalb, weil nicht die Bußgeldbehörde oder ein Gericht die Punkte vergeben (weil die Punkte selbst KEIN Strafe sein sollen), sondern das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Dort wird bewertet, wie viele Punkte für den Verstoß anfallen und diese werden anschließend in das Fahreignungsregister (FAER) – vormals Verkehrszentralregister – eingetragen.


Frank Theumer

(Verteidiger auch in Bußgeldsachen)
Ludwigsfelde, den 21. März 2019




Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Stapelvollmacht im Autohaus und Werkstätten - Stellen Sie sich 2 Fragen

Sie haben eine Ladung von der Polizeit zur Vernehmung erhalten ? | Wie läuft ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren ab ?

Urlaubsbedingte Abwesenheit und eingeschränkte Erreichbarkeit über Ostern