Brauchen wir ein Testament ?

Anfrage einer Mandantin: 
Mein Mann und ich sind verheiratet und leben als Patchworkfamilie. Wir haben beide ein Kind aus erster Ehe und ein gemeinsames Kind. Wer erbt eigentlich von unseren Kindern was, wenn mein Mann oder ich versterben?

Antwort:
Ausgehend davon, dass Sie kein Testament aufgesetzt haben, gilt die gesetzliche Erbfolge. Hierzu gibt es den schönen Spruch: "Das Gut fließt wie das Blut". Es erbt also nur das leibliche (oder auch adoptierte Kind) des jeweiligen Erblassers, nicht aber das Kind des Ehegatten (Stiefkind).
Bei Ihnen würde dies bedeuten, dass im Falle, dass Ihr Mann verstirbt, sein Kind aus erster Ehe und Ihr gemeinsames Kind zu gleichen Teilen erben würden. Ihr Kind aus erster Ehe hätte keinen Erbanspruch. Daneben besteht für den Ehegatten noch das besondere Erbrecht. Leben Sie in Zugewinngemeinschaft, steht dem überlebenden Ehegatten die Hälfte des Erbes zu (ein Viertel gesetzlicher Erbteil zzgl. ein Viertel pauschaler Zugewinnausgleich).
Bei Patchworkfamilien ist noch eine Besonderheit zu beachten. Sollte erst Ihr Mann versterben, verteilt sich das Erbe wie dargestellt. Versterben Sie im Anschluss erbt Ihr Kind aus erster Ehe und Ihr gemeinsames Kind, das Kind Ihres Mannes ginge leer aus. Zu dieser Erbmasse gehört dann ja aber auch Ihr geerbter Nachlass Ihres Mannes. Faktisch erbt dann Ihr Kind aus erster Ehe quasi mittelbar doch wieder von Ihrem Mann. Soll eine solche Folge verhindert werden, müssen Sie testamentarische Vorkehrungen treffen. 

Hierzu sollten Sie sich unbedingt rechtlich beraten lassen.




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