Alltag in der Kanzlei - Honorarfragen

Wir Rechtsanwälte haben eine nicht-anfassbare und zudem noch hoch erklärungs-bedürftige Dienstleistung zu verkaufen.
Deshalb haben wir es nicht so leicht wie z.B. ein Klempner, dessen Werklohn der Küchenbenutzer gern zahlt, sobald er die reparierte Spüle wieder benutzen kann! Oder der Bäcker, dem man ohne Zögern (Nachzudenken) die 65 Cent für das duftende Brötchen gibt, selbst wenn er ein alter (guter) Bekannter ist. In der Autowerkstatt sind 120 € (oder mehr) kein Problem.

„Freunde“ bzw. Freunde zu vertreten ist (auch) wegen der Honorarfrage immer ein heikles Geschäft: der Familienrechtler vertritt private Bekannte (Sportkameraden), der Strafverteidiger verteidigt politische Freunde (oder auch wieder Sportskameraden) und der Arbeitsrechtler begleitet seinen Nachbarn (oder Freunde der Freunde) und so fort.

Doch hier gilt (für mich) ganz besondere Vorsicht: Honorarverzicht und Honorarreduktion sind blutsverwandt mit Haftungsfragen, Kanzlei-Image und Familienfrieden (daheim).

Reden kann man über vieles, ja fast alles (Die Gedanken sind frei.).


.....war mal wieder an der Zeit, das zu erwähnen...…






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