Trennungsdatum zurückdatieren

Sehr häufig kommt es vor, dass die Eheleute ihr Trennungsjahr zu verkürzen wollen, indem sie einfach falsche Angaben bei dem Trennungsdatum machen. Die Eheleute stimmen dazu ein "zurückdatierten" Trennungszeitpunkt ab, so dass das Trennungsjahr eingehalten zu sein scheint und die Ehe vom Gericht als gescheitert angesehen werden würde.
Wenn die Ehepartner ein übereinstimmendes Trennungsdatum angeben, wird das in der Regel dann auch nicht mehr vom Familiengericht hinterfragt. Schwierig wird es nur, wenn das Trennungsdatum der Ehegatten nicht mehr übereinstimmt oder mindestens eines der beiden Zweifel am Einhalten des Trennungsjahrs verursacht.
Wenn das zuständige Gericht Bedenken an dem genannten Trennungsdatum hat, muss durch eine aufwendige Beweisaufnahme das richtige Trennungsdatum erstmal ermittelt werden. Hierdurch wird das Scheidungsverfahren nur unnötig verlängert und kann möglicherweise auch länger dauern, als wenn man gleich auf den Ablauf des Trennungsjahrs gewartet hätte.
Ich rate davon ausdrücklich ab, dass Sie Ihr Trennungsdatum zurückdatieren, um so das Trennungsjahr zu verkürzen, dieser Schwindel erhebliche Auswirkungen haben kann. Zunächst einmal reden wir dabei auch über strafrechtliche Konsequenzen, denn es könnte sich um einen (versuchten) Prozessbetrug handeln.
Es könnte aber Prozesskostenhilfe (Verfahrenskostenhilfe) widerrufen werden, die maßgeblichen Auswirkungen können aber vor allem auch unterhaltsrechtlich, rentenrechtlich, steuerrechtlich und auch erbrechtlich ganz erheblich sein. Auch die Familienversicherung (Krankenversicherung) darf dabei nicht vergessen werden. 
Fazit: Besser nicht. 
Letzter Hinweis: Fragen Sie jemanden der sich damit auskennt. Fragen können Sie mich fast alles. Auch wenn ich diesbezüglich Abraten würde, die anwaltliche Verschwiegenheit ist garantiert.

Frank Theumer
16. Aug 2018






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