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Es werden Posts vom 2015 angezeigt.

Weihnachten 2015

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Die Zukunft kann zwar keiner voraussehen, aber man kann die Grundlagen für Zukünftiges schaffen.  Wir wünschen unsrer Mandantschaft und unseren Mitarbeitern ein schönes und gesegnetes Weihnachtsfest . Susanne & Frank Theumer  

Kanzlei-Urlaub

......... ab morgen ist hier Urlaub. Wie gewohnt aber ist das Büro (Ludwigsfelde) telefonisch werktäglich von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Emails werden ebenso weitergeleitet ie auch Faxe.  Im Nofall können wir also auch reagieren.  Ab 30. Okt 2015 sind wieder wieder zurück. RA Frank Theumer am 20. Okt 2015
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http://www.rechtsindex.de/steuerrecht/5210-bfh-urteil-zur-steuerfreiheit-von-trinkgeldern

Erfahrungen in Familiensachen haben wir bereits seit Anfang 1996

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PersoFoto - Biometrische Passbilder selber machen.

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Justizportal des Bundes und der Länder - Formulare und Muster

Justizportal des Bundes und der Länder

Labor omnia vincit

Welche Promillegrenzen gibt es?

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Folgende Promillegrenzen gibt es bei der Blutalkoholkonzentration (BAK): 0,0 ‰ BAK - Diese Promillegrenze gilt für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren sowie für Bus-, Taxi- und Mietwagenfahrer. 0,3 ‰ BAK - Treten neben einer BAK von 0,3 ‰ zudem alkoholbedingte Ausfallserscheinungen auf, geht man von einer relativen Fahruntüchtigkeit aus. In diesem Fall begeht der Fahrzeugführer eine Straftat und es drohen Geldstrafe, Freiheitsstrafe und die Entziehung der Fahrerlaubnis. 0,5 ‰ BAK - Bei einer BAK von 0,5 ‰ liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die bei Ersttätern zu einem Fahrverbot von in der Regel einem Monat, einer Geldbuße von 500 Euro sowie zwei Punkten im Fahreignungsregister führt. Wiederholungstätern drohen eine Geldbuße von 1.000 Euro und die Anordnung zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens. 1,1 ‰ BAK - Eine BAK von 1,1 ‰ begründet den Vorwurf der absoluten Fahruntüchtigkeit bei Autofahrern. Ab dieser Grenze begeht der Autofahrer unabhängig vom Vorliege
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Großkanzlei oder Einzelkämpfer?

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Großkanzleien mit mehr als 30 Berufsträgern bieten in aller Regel eine hohe Spezialisierung in einer Vielzahl von Rechtsgebieten. Die Branche spricht von einem Full-Service-Ansatz, wenn alle Rechtsgebiete abgedeckt werden. Dafür sind Großkanzleien im Durchschnitt oft nicht nur durch hohe Stundensätze, sondern auch durch ein arbeitsteiligeres Vorgehen erheblich teurer....und nehme kleinere Mandate oft gar nicht erst an. Außerdem ist der direkte Kontakt zum jeweiligen Sachbearbeiter schwierig zu gestalten.... Bei Einzelanwälten stehen typischerweise Privatkundenmandate, z.B. im Mietrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht im Vordergrund. Je breiter das Leistungsspektrum ist, umso schwieriger ist es, in allen Gebieten eine gleichermaßen hohe Qualität anzubieten. Gerade bei Anwälten mit breitem Leistungsspektrum sollte daher darauf geachtet werden, dass eine hinreichende Erfahrung im angefragten Rechtsgebiet besteht. Bürogemeinschaften wie unsere Kanzlei Zu Recht - Theumer & Theumer​ mi

Wir wünschen ein sturmfreies Wochenende

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Neuer Stempel

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Prozessgedicht

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„Ja, Prozesse müssen sein! Gesetzt, sie wären nicht auf Erden, Wie könnt alsdann das Mein und Dein Bestimmet und entschieden werden? Das Streiten lehrt uns die Natur. Drum, Bruder, recht’ und streite nur. Du siehst, man will dich übertäuben; Doch gib nicht nach, setz alles auf, Und laß dem Handel seinen Lauf; Denn Recht muß doch Recht bleiben.“ „Ja, Prozesse müssen sein“ ist die Anfangszeile des Gedichtes „Der Prozeß“ von Christian Fürchtegott Gellert

Relaunch - die neue Homepage ist fertig....

Theumer & Theumer - Startseite

Honorar zahle ich nicht und Strafanzeige geht nicht..... - Durchsetzung einer Honorarforderung

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Ein Mandant, der offensichtlich meine Arbeitsleistung erschleichen wollte (hinterher ist man immer klüger) schreibt mir auf meine Ankündigung, auch strafrechtlich vorgehen zu wollen, dass ich das gar nicht darf. Ich habe eine Verschwiegenheitspflicht gem. § 2 BORA (das ist das anwaltliche Berufsrecht) und die gilt - seiner Meinung nach auch gegenüber der Staatsanwaltschaft. Nun ja - völlig abwegig war der Hinweis nicht - aber nur für den ersten Moment..... denn es gibt Ausnamhmen: Zur Durchsetzung eigener Honoraransprüche ist der Rechtsanwalt von seiner Verschwiegenheitspflicht gemäß § 2 Abs. 3 BORA befreit, soweit dies für die Durchsetzung der Ansprüche erforderlich ist. Er kann damit seiner Darlegungs- und Beweislast nachkommen. Der Rechtsanwalt ist befugt, in einem eigenen Prozess das vorzutragen, was grundsätzlich der Verschwiegenheit unterliegt. Der Mandant, der den Anwalt in den Honorarprozess hineintreibt, veranlasst den Interessenkonflikt des Anwalts zwischen ihm zustehende

Privatinsolvenz: Schichtzulagen sind unpfändbar und können nicht abgetreten werden

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Die Ansprüche des Arbeitnehmers auf Schichtzulagen sowie auf Zuschläge für Nachtarbeit-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind unpfändbar (§ 850 a Nr. 3 ZPO) und können nicht abgetreten werden (§ 400 BGB), so das Urteil des LAG Berlin-Brandenburg. Der Sachverhalt Der Kläger ist bei dem beklagten Landkreis als Angestellter beschäftigt. Er trat im Rahmen eines Privatinsolvenzverfahrens seine pfändbaren Bezüge an eine Treuhänderin ab. Mit seiner Klage hat der Kläger die Auszahlung von tariflichen Wechselschichtzulagen sowie Zuschlägen für Dienste zu ungünstigen Zeiten mit der Begründung begehrt, die Zuschläge seien unpfändbar. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (3 Sa 1335/14) Das LandesArbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Urteil Az. 3 Sa 1335/14) hat der Klage - wie bereits das Arbeitsgericht - entsprochen. Nach § 850 a Nr. 3 Zivilprozessordnung - ZPO sind u. a. "Schmutz- und Erschwerniszulagen" unpfändbar, wobei zwischen verschiedenen Erschwernissen der A

Dürfen Eltern ihre Kinder schlagen?

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Ganz klar: NEIN. Ich betrachte diese Frage hier rein rechtlich. Viele Eltern denken leider noch immer so - eine "Ordnungsschelle" ist zu erzieherischen Zwecken zulässig. Eltern dürfen ihre Kinder nicht schlagen. Dies gilt auch dann, wenn dies aus (angeblichen) erzieherischen oder religiösen Gründen geschieht. Die gesetzliche Regel findet sich in § 1631 Abs. 2 BGB. Danach haben Kinder ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Weiter heißt es dort, dass körperliche Strafen unzulässig sind. Unerheblich ist dabei, ob die Schläge entwürdigend sind oder so empfunden werden. Wer sein Kind schlägt, der muss mit strafrechtlichen Ächtung wegen Körperverletzung (§ 223 StGB) rechnen. Familienrechtlich gilt außerdem: Kommt es zu einer Gefährdung des Kindeswohls, so kann das zuständige Familiengericht Maßnahmen zum Schutz des Kindes ergreifen (vgl. § 1666 BGB). Dazu gehört auch die teilweise oder vollständige Entziehung der elterlichen Sorge. Rechtsanwalt Frank Theumer | Theumer &a

Zitat des Tages

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"Nichts ist so unglaubwürdig wie die Wirklichkeit." Fjodor Dostojewsk

n bißch`n Werbung...

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Sätze beim Arbeitslosengeld II und in der Grundsicherung sind ab 1.1.2015 gestiegen

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Ab dem 1.1.2015 sind die Regelbedarfssätze für das Arbeitslosengeld II, die Sozialhilfe und die Grundsicherung um 2,12 % gestiegen und zwar wie folgt: € 399 pro Monat für erwachsener Single € 360 pro Monat für Paare/ Bedarfsgemeinschaften € 320 pro Monat für Erwachsene, die im Haushalt anderer leben € 234 pro Monat für Kinder bis 6 Jahre € 267 pro Monat für Kinder von 6 bis 14 Jahren € 302 pro Monat für Kinder von 14 bis 18 Jahren Rechtsanwalt Frank Theumer | Kanzlei Theumer & Theumer - Zu Recht !! Ludwigsfelde, den 06. Jan 2015

2015

Unserer geschätzten Mandantschaft wünschen wir einen guten Start in ein erfolgreiches und gesundes Jahr 2015.