Kindesbetreuung ist bei Aufenthaltsbestimmungsrecht zu berücksichtigen

Bei der Frage der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts ist zu
berücksichtigen, welcher Elternteil in der Vergangenheit die größeren
Erziehungsanteile für das gemeinsame Kind inne gehabt hat. Dies ergibt
sich aus dem Grundsatz der Kontinuität. Die Fortdauer familiärer und
sozialer Bindungen ist wichtig für eine stabile und gesunde
psychosoziale Entwicklung. Somit spricht es zugunsten der Kindesmutter,
wenn diese das Kind in der Vergangenheit überwiegend betreut und
versorgt hat während der Kindesvater erwerbstätig war und die
finanzielle Versorgung der Familie gesichert hat.

OLG Brandenburg, 1.7.2010 - Az: 9 UF 7/09

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