BGH: Bei Abfindungen handelt es sich um Bezüge aus einem Dienstverhältnis

InsO § 114

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs handelt es sich bei einer aus Anlass der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gezahlten Abfindung um Bezüge aus einem Dienstverhältnis.

BGH, Urteil vom 11.05.2010 - IX ZR 139/09 (OLG Hamm), BeckRS 2010, 13380

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Stapelvollmacht im Autohaus und Werkstätten - Stellen Sie sich 2 Fragen

Sie haben eine Ladung von der Polizeit zur Vernehmung erhalten ? | Wie läuft ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren ab ?

Urlaubsbedingte Abwesenheit und eingeschränkte Erreichbarkeit über Ostern