Neue Umweltauflagen für kleine Feuerungsstellen

Für Holzheizungen, Kaminöfen und andere kleine Feuerungsanlagen gelten für feste Brennstoffe laut Regierung bereits seit dem 22.03.2010 neue Umweltauflagen. Diese in der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes getroffene Regelung betreffe zunächst nur neue Öfen. Auch für bestehende Anlagen würden Grenzwerte festgelegt, so die Regierung in ihrer Mitteilung weiter. Sofern sich mit Hilfe einer Herstellerbescheinigung oder durch eine Vor-Ort-Messung die Einhaltung der Grenzwerte nachweisen lasse, könnten diese Anlagen zeitlich unbegrenzt genutzt werden. Ansonsten sei zwischen 2014 und 2024 die Nachrüstung oder der Austausch gegen emissionsarme Anlagen vorgesehen.

beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 31. März 2010.

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