Angabe des Lieferzeitpunkts in einer Rechnung zwingend

BFH: In einer Rechnung ist der Zeitpunkt der Lieferung gemäß § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG 2005 auch dann zwingend anzugeben, wenn er mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung identisch ist. Nur für Rechnungen über An- oder Vorauszahlungen gilt dies nicht. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 17.12.2008 entschieden (Az.: XI R 62/07). mehr

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