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Urlaubsbedingte Abwesenheit und eingeschränkte Erreichbarkeit über Ostern

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  Sehr geehrte Mandanten, ich hoffe, diese Information erreicht Sie bei bester Gesundheit und in guter Stimmung. Ich möchte Sie darüber informieren, dass ich vom 28. März bis zum 4. April 2024 in den Urlaub gehe. Während dieser Zeit werde ich nur eingeschränkt erreichbar sein. Für dringende Angelegenheiten bitte ich Sie, mich per E-Mail unter ra.theumer@tuta.io oder über WhatsApp zu kontaktieren. Ich werde mein Bestes tun, um so schnell wie möglich zu antworten. Des Weiteren möchte ich die Gelegenheit nutzen, Ihnen frohe Ostern zu wünschen. Genießen Sie die Feiertage im Kreise Ihrer Lieben und tanken Sie neue Energie. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung. Ich freue mich darauf, nach meinem Urlaub wieder mit voller Energie für Sie da zu sein.   Mit freundlichen Grüßen aus der Kanzlei Frank Theumer

Was Arbeitnehmer gerne mal vergessen – die Personalbuchaltung aber nie:

Arbeitnehmer, die am letzten Arbeitstag vor oder am ersten Arbeitstag nach Feiertagen unentschuldigt der Arbeit fernbleiben, haben keinen Anspruch auf Bezahlung für diese Feiertage. § 2 Absatz 3 Entgeltfortzahlungsgesetz  FTh | Zu Recht | 12. Jan 2024

Ehescheidung - Psychische Erkrankung kein zwingender Härtefall - OLG Hamm

  Eine ge­schei­ter­te Ehe kann auch dann zu schei­den sein, wenn ein Ehe­part­ner an einer psy­chi­schen Er­kran­kung lei­det und im Fall der Schei­dung eine Sui­zid­ge­fähr­dung nicht aus­zu­schlie­ßen ist. Die Här­te­klau­sel steht laut OLG Hamm nicht zwin­gend ent­ge­gen. zu OLG Hamm, Beschluss vom 02.11.2023 -  4 UF 87/23 Details hier  beim Beck-Verlag

Kanzleihomepage mit Impressum

www.theumer-mittag.de

2024

  Und nun wollen wir glauben an ein langes Jahr, das uns gegeben ist, neu, unberührt, voll nie gewesener Dinge. Rainer Maria Rilke

Vortrag “Vorsorge-Testament” am 04. Okt 2023 in Großbeeren

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Sommerurlaub

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